Die IFF Kursgebühren
Bei Ausschöpfung des Aufstiegs-BAföG und bei bestandener Prüfung: 1372,50 Euro.
Diese Berechnung setzt sich wie folgt zusammen (Angaben in Euro): |
Zuschuss |
Gebühr |
|
Die IFF- Kursgebühr | 5.490,00 € | ||
Aufstiegs-BAföG Sie können das Aufstiegs-BAföG beantragen und erhalten einen BAföG-Zuschuss für die Lehrgangs und Prüfungsgebühren in Höhe von 50 %: |
– 2.745,00 € | 2.745,00 € | |
KfW- Bonus/ Zuschuss Die KfW gewährt einen 50 % Bonus bei bestandener Prüfung: |
– 1.372,50 € | 1.372,50 € | |
Gesamt | – 4.117,50 € | ||
Ihre Kursgebühren nach Abzug der Zuschüsse : | nur noch 1.372,50 € |
Die Prüfungskosten der IHK
Bei Ausschöpfung des Aufstiegs-BAföG-Zuschusses
Die IHK-Gebühren betragen bei Ausschöpfung des Aufstiegs-BAföGs 300,00 Euro.
Diese Berechnung setzt sich wie folgt zusammen: Die IHK berechnet als Prüfungsgebühr zur Zeit 400,00 €. Die erforderliche Prüfung zur Ausbildereignung schlägt mit 200,00 € zu Buche. Für beide Gebühren (600,00 €) erhalten Sie ebenfalls 50 % als BAföG-Zuschuss. Das entspricht 300,00 € die in Abzug gebracht werden.
Weitere Informationen über Zuschüsse finden Sie auf www.kfw.de und www.aufstiegs-bafoeg.de.
Zusatzgebühren
Die IFF Meisterschule stellt Ihnen ein (Leih-) Tablet sowie Skripte kostenfrei zur Verfügung. Es werden keine weiteren Gebühren (*) berechnet.
(*) Bezogen auf o.g. Kursmodell