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Reform: Bundesrat stimmt neuem Aufstiegs-BAföG zu

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Reform: Bundesrat stimmt neuem Aufstiegs-BAföG zu

Reform: Bundesrat stimmt neuem Aufstiegs-BAföG zu
Reform: Bundesrat stimmt neuem Aufstiegs-BAföG zu

Der Bundesrat hat jüngst einer Reform des Aufstiegsausbildungsförderungsgesetztes zugestimmt. Darin enthalten sind zahlreiche Änderungen zum sogenannten Aufstiegs-BAföG. Ziel ist die Gleichstellung beruflicher Weiterqualifikationen mit akademischen Abschlüssen, vor allem mit dem Masterabschluss. Es wird eine stufenweise Förderung bis zum Masterniveau eingeführt sowie weitere Erleichterungen in Form von höheren Zuschüssen, Freibeträgen und Darlehenserlassen.

Wichtiger Schritt zur Gleichstellung beruflicher und akademischer Abschlüsse

Über die letzten Jahre forderte unter anderem das Handwerk, die beruflichen Weiterqualifikationen mit den akademischen Abschlüssen gleichzustellen. Über die verschiedenen Anerkennung ist dies zum Teil passiert, nun ist ein weiterer Schritt mit der Reform des Aufstiegs-BAföG gegangen. So wie Studierende an Universitäten und Hochschulen stufenweise BAföG für einen Bachelorstudiengang und anschließend einen Masterstudiengang erhalten können, ist nun ein stufenweises Aufstiegs-BAföG über die aufbauenden Weiterqualifikationen beschlossen.

Bis zu drei Fortbildungsabschlüsse können nun durch BAföG gefördert werden. So ist es beispielsweise möglich, die Fortbildung vom Industriefacharbeiter zum Fachberater und weiter zum Industriemeister durch BAföG zu fördern, sowie eine daran anknüpfende Weiterbildung, beispielsweise zum technischen Betriebswirt oder technischen Industriemanager.

Nach dem europäischen Qualifikationsrahmen, der die verschiedenen schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse einordnet, ist der Industriemeister einem akademischen Bachelor zuzuordnen und der technische Betriebswirt oder der technische Industriemanager einem Master. Die Förderfähigkeit beruflicher Abschlüsse durch Aufstiegs-BAföG ist somit dem studentischen BAföG angeglichen.

Die Änderungen im Aufstiegs-BAföG

Das neue Aufstiegs-BAföG beinhaltet höhere Zuschüsse, Freibeträge und Darlehenserlasse. So werden bei Besuch von Vollzeitkursen, beispielsweise der Besuch einer Meisterschule in Vollzeit, nun mit einem hundertprozentigen Zuschuss zum Lebensunterhalt gefördert. Die Höhe der Förderung ist allerdings einkommensabhängig, die Freibeträge sind allerdings angehoben worden. Die alte anteilige Unterhaltsförderung wird somit deutlich ausgebaut. Für Alleinerziehende gibt es zudem einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Dieser steigt von 130 Euro auf 150 Euro.

Eine weitere Erhöhung betrifft die Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die von einer 40-prozentigen zu einer 50-prozentigen Kostenübernahme angestiegen sind. Das beinhaltet auch eine Förderung des anzufertigenden Meisterstücks. Der Belohnungserlass für das Bestehen der Prüfung steigt damit ebenfalls von 40 Prozent auf 50 Prozent. Wer künftig nach der Fortbildung eine Selbstständigkeit, Unternehmensgründung oder -übernahme vollzieht, erhält einen vollen Erlass auf die Darlehensschuld und nicht mehr nur 66 Prozent.

Eine weitere Änderung betrifft die Möglichkeiten der Stundung und Härtefallerlasse. So können Geringverdiener in Zukunft von ausgeweiteten Stundungen und Sozialerlassen profitieren. Gerade in dieser Gruppe ist eine Ausweitung der Fortbildungsmöglichkeiten wichtig.

Voraussetzungen und Förderungsdauern bleiben weitgehend erhalten

Welche Fort- und Weiterbildungen durch Aufstiegs-BAföG förderfähig sind, bleibt weitgehend gleich. Hier gibt es bereits eine weitreichende Regelung, die nicht auf spezielle Bereiche oder Ausbildungsmodelle beschränkt ist. Grundsätzlich sind Vollzeit- und Teilzeitlehrgänge förderfähig, sofern diese mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Darunter zählen auch Vorbereitungslehrgänge, beispielsweise für die Prüfung zum Industriemeister. Sie können von öffentlichen oder privaten Bildungsträgern angeboten werden, die Anbieter müssen aber zertifiziert sein.

Wichtig ist nur, dass der angestrebte Abschluss über den Abschluss einer Erstausbildung liegt und als solcher anerkannt ist. Wer privat eine erste Fortbildung bezahlt hat, bleibt für eine anschießende Weiterbildung förderfähig, kann also Aufstiegs-BAföG beantragen. Altersgrenzen gibt es dabei nicht.

Vollzeitlehrgänge werden bis zu 36 Monate lang gefördert, Teilzeitlehrgänge bis zu 48 Monate. Fernlehrgänge oder mediengestützte Lehrgänge sind dabei ebenfalls förderungsfähig, wenn sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen. Insgesamt werden so mehr als 700 Fort- und Weiterbildungen durch Aufstiegs-BAföG gefördert.

Zusammensetzung des Auftiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG besteht aus einem staatlichen Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Das zinsgünstige Darlehen läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Anteil der Zuschüsse hängt davon ab, was gefördert wird. Mit der Reform sind hier die Anteile aber erhöht worden.

Auf den zinsgünstigen Darlehensteil sind dann Erlasse möglich. Beispielsweise fällt der Erlass bei Gründung nach der Fortbildung mit 100 Prozent nun deutlich höher aus und die Erlasse aufgrund von Härtefällen wurden erweitert. Die Rückzahlung beginnt in der Regel sechs Jahre nach Antragstellung über einen Zeitraum von zehn Jahren in kleinen monatlichen Raten.

Ziel der Reform

Mit der Reform des Aufstiegs-BAföG werden vom Staat deutlich über 300 Millionen Euro zusätzlich in die Fort- und Weiterbildung gesteckt. Eine Maßnahme, um den vorherrschenden Fachkräftemangel in einigen Branchen zu begegnen. Gerade in den technisch-industriellen Bereichen fehlt es an qualifiziertem Personal. Mit der Reform können nun mehr Personen Weiterqualifikationen angehen und fehlendes Know-how für weitergehende Aufgaben in ihren Berufsfeldern erwerben.

Gerade in Mangelberufen im Handwerk und in der Industrie ist die Fort- und Weiterbildung für die einzelnen Personen so noch reizvoller geworden. Denn mit einer Fortbildung, beispielsweise zum Industriemeister oder weiter zum technischen Betriebswirt, steigen auch die Verdienstmöglichkeiten deutlich an. Unternehmen benötigen qualifiziertes Fachpersonal und entlohnen diese Qualifikationen mit entsprechenden Gehaltsaufschlägen.

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